Vor dem Anruf klären

Stromausfall in der Wohnung: Zuständigkeit richtig einschätzen

In wenigen Minuten selbst einordnen, ob der Stromausfall in Ihrer eigenen Anlage liegt oder eine Störung des Netzbetreibers ist.

Bleiben Sie unsicher, klärt ein kurzes Telefonat die Zuständigkeit.

Sind auch Nachbarn oder der ganze Straßenzug ohne Strom, liegt die Ursache beim Netzbetreiber — zuständig ist dessen Störungsnummer oder die bundesweite 115, nicht der Elektriker. Bleibt nur Ihre eigene Wohnung oder Ihr Haus betroffen, liegt die Ursache in der Hausinstallation. Meist hat dann ein FI-Schalter oder ein einzelner Sicherungsautomat ausgelöst — das ist der Fall für uns.

Erste Einschätzung

Zwei Fragen vor dem Blick in den Sicherungskasten

Bleibt der Strom aus, ist der erste Impuls oft, sofort einen Elektriker zu rufen. Doch nicht jeder Stromausfall liegt an der eigenen Anlage — manchmal ist der Netzbetreiber gefragt. Zwei kurze Prüfungen ordnen die Situation ein, bevor Sie zum Telefon greifen.

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Umgebung prüfen

Fragen Sie kurz bei Nachbarn nach oder werfen Sie einen Blick auf Straßenlaternen und Nachbarhäuser: Sind mehrere Haushalte oder der ganze Straßenzug betroffen, liegt die Ursache außerhalb Ihrer eigenen Anlage.

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Eigenen Verteiler ansehen

Bleibt nur Ihre Wohnung oder Ihr Haus dunkel, sehen Sie im Sicherungskasten nach, ob Hauptschalter, FI-Schalter oder ein einzelner LS-Automat ausgelöst hat.

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Zuständigkeit ableiten

Sind Nachbarn betroffen, ist die Störungsnummer Ihres Netzbetreibers oder die bundesweite 115 richtig. Betrifft es nur Ihre eigene Anlage, ist das unser Bereich als Elektriker.

Auch innerhalb der eigenen Wohnung fällt der Ausfall unterschiedlich aus: Ist wirklich alles dunkel, haben meist Hauptschalter oder FI-Schalter ausgelöst. Bleibt nur ein einzelner Bereich ohne Strom, etwa nur die Küche, ist in der Regel der zugehörige LS-Automat betroffen.

Warum die Reihenfolge zählt

Rufen Sie bei einer Netzstörung zuerst den Elektriker, kann er vor Ort nichts ausrichten, weil die Ursache außerhalb Ihrer eigenen Anlage liegt. Die kurze Prüfung erspart Ihnen den falschen Anruf.

Netzbetreiber ist nicht Ihr Stromanbieter

Der Netzbetreiber ist das Unternehmen, das die Leitungen bis zu Ihrem Zähler betreibt — nicht zwangsläufig Ihr Stromanbieter, bei dem Sie Ihren Liefervertrag haben. Beides können unterschiedliche Unternehmen sein. Bei einer echten Netzstörung ist deshalb dessen Störungsnummer oder die bundesweite 115 der richtige Weg, nicht die Rechnungshotline.

Nahaufnahme eines geöffneten Verteilerschranks mit mehreren Sicherungsautomaten.

Besteht keine akute Gefahr durch Brandgeruch, müssen Sie nicht sofort handeln: Notieren Sie kurz, was ausgelöst hat, und rufen Sie in Ruhe an.

Nur die eigene Anlage betroffen

Ursachen, wenn Netzbetreiber ausscheidet

Bestätigt die Prüfung, dass nur Ihre Wohnung oder Ihr Haus ohne Strom ist, kommen meist diese Ursachen infrage.

Der FI-Schalter hat ausgelöst — häufig wegen Feuchtigkeit oder eines Fehlerstroms.

Ein einzelner LS-Automat, umgangssprachlich die Sicherung eines Stromkreises, ist herausgesprungen.

Ein angeschlossenes Gerät ist defekt und hat den Stromkreis lahmgelegt.

Ein Kurzschluss oder Erdschluss in einer Leitung liegt vor.

Eine Klemmstelle hat sich gelöst — ein Wackelkontakt.

Der Stromkreis war überlastet, etwa durch mehrere Großverbraucher gleichzeitig.

Welche dieser Ursachen tatsächlich vorliegt, klärt sich meist erst beim Blick ins Detail — dafür ist dann der Elektriker gefragt.

Selbst prüfen oder Fachkraft rufen?

Wo die eigene Prüfung endet

Das können Sie selbst prüfen

Ob Nachbarn oder der ganze Straßenzug betroffen sind, erkennen Sie meist auf einen Blick. Im eigenen Sicherungskasten dürfen Sie nachsehen, ob Hauptschalter, FI-Schalter oder ein LS-Automat ausgelöst haben, und einen ausgelösten Schutzschalter einmal versuchsweise wieder einschalten.

Hier braucht es die Elektrofachkraft

Löst der Schutzschalter sofort wieder aus, riecht es nach Brandgeruch oder sehen Sie Schmorspuren: Stromkreis stromlos lassen, nichts anfassen, nicht erneut einschalten — bei Feuer oder Rauch zuerst 112. Arbeiten an der festen Elektroanlage sind laut NAV §13 der Elektrofachkraft vorbehalten, die im Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers eingetragen ist — bei uns ist das der Fall.

Sind Sie sich nach dieser Einordnung sicher, dass die Ursache in Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus liegt, lesen Sie mehr auf unserer Seite zu Stromausfall in der eigenen Wohnung. Riecht es dabei nach Brandgeruch oder ist die Lage akut, wenden Sie sich direkt an unseren Elektro-Notdienst in Hamburg. Bleiben Sie unsicher, ob der Netzbetreiber oder wir zuständig sind, klärt ein kurzes, kostenloses und unverbindliches Telefonat die nächsten Schritte — ein Formular gibt es auf dieser Seite bewusst nicht.

Jetzt anrufen: 0176 4287 6194