
Sichtprüfung
Wir sehen uns die zugänglichen Bereiche der Anlage an — auf Wunsch auch Ihre elektrischen Geräte. Den Befund halten wir schriftlich fest.
Beim Kauf, Verkauf oder vor einer Vermietung schafft eine fachgerechte Prüfung der Elektroanlage und der elektrischen Geräte Klarheit über deren sicheren Zustand — wir sehen, messen und dokumentieren nach den einschlägigen Normen und übergeben Ihnen ein schriftliches Protokoll.
Kostenlose, unverbindliche telefonische Beratung

Für private Haushalte gibt es keine allgemeine gesetzliche Prüfpflicht. Als grobe Orientierung empfehlen wir dennoch einen Abstand von etwa vier Jahren, bei vermieteten Objekten eher kürzer — abhängig von Anlage und Versicherung. Auch ohne konkreten Anlass ist eine Prüfung als reine Werterhaltungs- und Sicherheitsmaßnahme sinnvoll; weitere Fragen dazu beantworten wir in unseren häufigen Fragen zu Prüfintervallen.
Vor dem Kauf: Der Zustand der Elektroanlage wird sichtbar dokumentiert, bevor Sie sich entscheiden.
Vor dem Verkauf: Eine geprüfte Anlage schafft Klarheit gegenüber dem Käufer und beugt späteren Streitpunkten vor.
Vor der Vermietung oder einem Mieterwechsel: Sie erhalten eine dokumentierte Grundlage für die Übergabe.
Vor und nach einer Sanierung: Die Prüfung begleitet den Zustand der Anlage über die Baumaßnahme hinweg.
Als Versicherungsnachweis: Das Prüfprotokoll dient als Nachweis gegenüber der Versicherung, etwa im Schadenfall.

Wir sehen uns die zugänglichen Bereiche der Anlage an — auf Wunsch auch Ihre elektrischen Geräte. Den Befund halten wir schriftlich fest.

Die ermittelten elektrischen Werte gleichen wir mit den in der Norm festgelegten Grenzwerten ab.

Sie erfahren verlässlich, ob Schutzeinrichtungen wie der FI-Schalter im Ernstfall auslösen.

Sie erhalten das Prüfprotokoll als dokumentierten Nachweis, etwa gegenüber Käufer, Vermieter oder Versicherung.
Die Prüfung stellt den Zustand der Anlage fest — sie behebt ihn nicht. Werden dabei Mängel dokumentiert, ist deren Beseitigung ein eigener, separat besprochener Auftrag im Bereich der Elektroinstallation.
Umfang und Prüfintervall besprechen wir unverbindlich am Telefon, bevor ein Termin vereinbart wird.
Die Sichtprüfung steht am Anfang: Ein sichtbarer Mangel ordnet die nachfolgenden Messungen bereits ein.
Erst danach folgen die Messungen, etwa des Isolationswiderstands — ihre Werte lassen sich so gezielt einordnen.
Ob Schutzeinrichtungen wie der FI-Schalter zuverlässig auslösen, prüfen wir, nachdem die Messwerte vorliegen.
Erst wenn alle drei Schritte abgeschlossen sind, tragen wir Ergebnis und Empfehlung in das Prüfprotokoll ein.
Grundlage sind die Anlagenprüfung nach DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) und DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung). Durchführen darf sie nur eine Elektrofachkraft bzw. ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragener Betrieb (NAV §13). Gemessen wird mit geeichten Prüfgeräten — ein haushaltsüblicher Steckdosentester ersetzt diese normkonforme Messung nicht.
Gewerbliche Betreiber müssen ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel wiederkehrend prüfen lassen — das schreibt die DGUV Vorschrift 3 als Pflicht des Arbeitgebers vor. Die konkrete Prüffrist legt die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs fest, nicht wir: Je nach Beanspruchung reicht die übliche Spanne von einem halben bis zu vier Jahren. Ortsveränderliche Geräte prüfen wir nach DIN VDE 0701/0702 und versehen sie mit einer Prüfplakette mit nächstem Prüftermin.

Sie schildern uns Anlass und Umfang der gewünschten Prüfung, etwa Kauf, Verkauf oder Vermietung.
Wir vereinbaren einen Termin vor Ort, der zum Anlass und zur Größe der Anlage passt.
Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfung erfolgen bei Ihnen an der Anlage.
Sie erhalten das schriftliche Prüfprotokoll mit Ergebnis und Messwerten.
Werden Mängel festgestellt, nennen wir Ihnen die empfohlenen nächsten Schritte.
Der sehr hohe Mietwohnungsanteil in Hamburg macht die Prüfung vor einem Mieterwechsel zu einem der häufigsten Anlässe — ebenso wie Gewerbe- und Speicherflächen in Hafennähe, etwa in Wilhelmsburg oder Harburg, die eigenen Prüfpflichten unterliegen.
Rufen Sie uns an — wir klären Anlass und Umfang der Prüfung am Telefon.