Wallbox planen

Wallbox fĂĽrs eigene Haus: Worauf es bei der Wahl ankommt

Sie überlegen, einen Ladepunkt am eigenen Haus einzurichten – aber 11 oder 22 kW, Anmeldung oder Genehmigung und der Zustand Ihres Zählerschranks werfen Fragen auf? Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Punkte, bevor Sie sich entscheiden.

Die Wahl der passenden Wallbox hängt von drei Punkten ab: der gewünschten Ladeleistung, der Melde- beziehungsweise Genehmigungspflicht beim Netzbetreiber und dem Zustand Ihres Zählerschranks. Jede Ladeeinrichtung über 3,7 kW ist beim Netzbetreiber anzumelden, ab mehr als 11 kW kommt zusätzlich eine Genehmigungspflicht hinzu. Ob Ihr Zählerschrank die gewünschte Leistung überhaupt hergibt, klärt zuverlässig nur eine Elektrofachkraft vor Ort. Den Anschluss selbst dürfen Sie ohnehin nicht vornehmen – das ist gesetzlich der Elektrofachkraft vorbehalten.

Ladeleistung

Wie viel Ladeleistung brauchen Sie wirklich?

Die Wahl zwischen 11 und 22 kW bestimmt nicht nur die Ladegeschwindigkeit, sondern auch den weiteren Aufwand bei Anmeldung und Zählerschrank.

Die meisten Wallboxen für Privathaushalte werden mit 11 kW oder mit 22 kW angeboten. Mit 22 kW laden Sie spürbar schneller als mit 11 kW – wie schnell Ihr Fahrzeug tatsächlich lädt, hängt daneben auch vom Fahrzeug selbst ab. Viele 22-kW-Wallboxen lassen sich werkseitig oder softwareseitig auf 11 kW drosseln. Das ist keine technische Notlösung, sondern eine bewusste Entscheidung, die vor allem beeinflusst, wie viel behördlichen Aufwand die Anmeldung mit sich bringt – dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Was bei der Wahl der Leistung mitentscheidet

Fahrzeug und Ladegewohnheiten: Wer überwiegend über Nacht lädt, kommt mit 11 kW häufig aus; wer öfter kurz nachladen möchte, profitiert eher von 22 kW.

Zustand des Zählerschranks: Je höher die gewünschte Leistung, desto mehr Kapazität und Absicherung muss der Zählerschrank bereitstellen.

Anmelde- und Genehmigungsaufwand: Eine höhere Leistung bedeutet grundsätzlich mehr behördlichen Aufwand vor der Inbetriebnahme.

Vorarbeiten: Ist der vorhandene Zählerschrank in die Jahre gekommen, kann eine Ertüchtigung nötig werden, bevor die Wallbox überhaupt angeschlossen wird.

Netzbetreiber

Anmeldepflicht oder Genehmigungspflicht: der Unterschied

Nicht jede Wallbox braucht eine Genehmigung – aber jede braucht eine Anmeldung.

Für Ladeeinrichtungen gilt eine gestaffelte Meldepflicht gegenüber dem Netzbetreiber. Grundlage sind §19 NAV und die VDE-AR-N 4100.

Ab mehr als 3,7 kW ist jede Wallbox beim Netzbetreiber anzumelden – das betrifft praktisch jede haushaltsübliche Ladeeinrichtung.

Ab mehr als 11 kW kommt zusätzlich eine Genehmigungspflicht des Netzbetreibers hinzu – typischerweise betrifft das ungedrosselte 22-kW-Wallboxen.

Eine 22-kW-Wallbox, die auf 11 kW gedrosselt wird, bleibt in der Regel nur anmeldepflichtig, aber genehmigungsfrei.

Anmeldung und, falls nötig, Genehmigung übernimmt üblicherweise der ausführende Fachbetrieb für Sie.

Förderprogramme für Wallboxen ändern sich regelmäßig auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Ob aktuell (Stand: August 2026) eine Förderung infrage kommt und welche Voraussetzungen sie stellt, prüfen Sie am besten direkt bei der zuständigen Förderstelle – feste Programme nennen wir hier bewusst nicht, weil sie schnell veralten.

Vorarbeiten

Vorarbeiten am Zählerschrank einplanen

Bevor die Wallbox montiert wird, steht meist zuerst ein Blick in den Zählerschrank.

Die Installation selbst erfolgt nach DIN VDE 0100: Leitung vom Verteiler zum Stellplatz, passende Absicherung mit einem FI-Schutzschalter Typ A EV oder Typ B, Montage und Inbetriebnahme. Ausführen darf das ausschließlich ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragener Betrieb. Zu einer vollständigen Installation gehören üblicherweise Leitung, Absicherung, Montage, Inbetriebnahme, die Anmeldung beim Netzbetreiber und eine Dokumentation für Ihre Unterlagen.

Reicht Ihr Zählerschrank für die Wallbox?

Viele Zählerschränke sind auf die zusätzliche Last einer Wallbox nicht ausgelegt und müssen vor dem Anschluss ertüchtigt werden. Ob das bei Ihnen der Fall ist, zeigt sich meist erst bei der Begehung durch die Elektrofachkraft. Für die reine Installation – Leitung, Absicherung, Montage, Inbetriebnahme, Netzbetreiber-Anmeldung und Dokumentation – rechnen viele Betriebe mit einem halben bis ganzen Tag; steht zusätzlich ein Umbau des Verteilers an, dauert es entsprechend länger.

Elektrofachkraft prüft einen geöffneten Zählerschrank vor dem Anschluss einer Wallbox.
Sicherheit

Was Sie selbst klären können – und wo die Elektrofachkraft übernimmt

Die Wahl der Wallbox dĂĽrfen Sie selbst treffen. Der Anschluss ist gesetzlich der Elektrofachkraft vorbehalten.

Das können Sie selbst prüfen

Sie können selbst einschätzen, wie oft und wie lange Sie laden möchten, wo das Fahrzeug stehen soll und wie weit dieser Stellplatz vom Zählerschrank entfernt ist. Auch ein erster Blick auf das Alter des Zählerschranks gibt Ihnen eine grobe Orientierung, ob dort noch Reserven vorhanden sein könnten.

Hier braucht es die Elektrofachkraft

Den Anschluss dürfen Sie nicht selbst vornehmen: Er ist meldepflichtig und darf nach §13 NAV nur von einer Elektrofachkraft beziehungsweise einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Betrieb ausgeführt werden. Das gilt ebenso für die Beurteilung des Zählerschranks, die Absicherung und die Anmeldung beim Netzbetreiber.

Entscheidung

Wenn die Entscheidung feststeht

Ob 11 oder 22 kW für Sie die richtige Wahl ist und ob Ihr Zählerschrank die Wallbox ohne Weiteres trägt, lässt sich am zuverlässigsten im persönlichen Gespräch klären. Rufen Sie uns an: Wir ordnen Ihre Situation kostenlos und unverbindlich am Telefon ein, bevor überhaupt ein Termin ansteht.

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